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Neues Gesetz lässt auf sich warten (20.07.2021}

Ende Februar kündigte der Ministerrat ein neues Glücksspielgesetz an. Anfang Juni hätte es fertig sein sollen. Bis heute hat man nichts weiter davon gehört. Lediglich eine unabhängige, weisungsfreie Glücksspielbehörde soll in der Zwischenzeit fixiert worden sein. Zwei Ziele standen im Vordergrund. Zum einen sollen die Verflechtungen der österreichischen Casinos mit der Politik gelöst werden, zum anderen soll endlich ein effektives Regelwerk für das Online-Glücksspiel geschaffen werden.
Der österreichische Gesetzgeber hat bislang noch nicht mit einer Reform auf die zunehmende Beliebtheit von Online-Glücksspielen reagiert. Stattdessen wird das geltende Recht einfach auf das Internet ausgedehnt. Online-Casinos benötigen demnach eine österreichische Konzession, ausländische Lizenzen werden nicht akzeptiert. In der Praxis versagt diese Regelung allerdings, denn zahlreiche ausländische Anbieter sind auf dem Markt aktiv, ohne sich jemals um eine Erlaubnis zu bemühen. Die Regierung kritisiert dieses Verhalten zwar immer wieder, verzichtet aber auf effektive Gegenmaßnahmen wie etwa das sogenannte Geoblocking. Für viele Beobachter ist unverständlich, warum es nicht schon längst zu einer Gesetzesänderung gekommen ist. Denn das Online-Glücksspiel ist ein Milliardenmarkt. Eine effektive Regelung könnte Millionen in die Kassen des Finanzministers spülen und würde zudem die Durchsetzung des Spielerschutzes vereinfachen. Ein möglicher Grund für das Zögern der Politik ist die Schwierigkeit, ausländische Anbieter für Regelverstöße zur Kasse zu bitten.
Die politischen Auseinandersetzungen kreisen um den Mindesteinsatz beim Automatenspiel auf der einen Seite, um die Geschwindigkeit mit der man dort Geld einsetzen kann (derzeit pro Sekunde!), auf der anderen Seite soll auch Werbung für das Glücksspiel verboten werden - etwa Bandenwerbung in Fussballstadien. Die Rahmenbedingungen für Glücksspielwerbung sollen, so heißt es dem Vernehmen nach im Entwurf, „in Analogie zu den Bestimmungen im Tabakgesetz" präzisiert werden. Ebenfalls im Entwurf vorgesehen: oben erwähntes Geoblocking für ausländische Anbieter.

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